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DIE KANZLEIDie Kanzlei Wildmoser/Koch geht in ihren Wurzeln auf die Kanzleigründung der Rechtsanwälte Dr. Heinrich Hinsenkamp und Dr. Karl Wildmoser im Jahre 1893 zurück. Nach einer kurzen Unterbrechung durch die Nachkriegswirren gründeten die Herren Dr. Helmut Wildmoser und Dr. Wolfgang Wallentin im Jahre 1953 die Kanzlei "neu". Dr. Horst Koch, der ursprünglich als Richter tätig war, trat im Jahre 1975 als Rechtsanwalt in die Kanzlei ein. Die Kanzlei hat sich dann in den Folgezeiten kontinuierlich zur heutigen Größe entwickelt. Sie ist eng mit Banken, Industrie- und Gewerbeunternehmen, insbesondere in Oberösterreich, verbunden und betreut diese umfassend. Die bis dahin in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem
Recht geführte Kanzlei wurde im Jahre 2004 in eine Kapitalgesellschaft
mit der Firma Wildmoser/Koch & Partner Rechtsanwälte GmbH umgewandelt. |